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Bienenstockluft Inhalations Therapie ab 9.5.22 bis September wieder möglich!

Leiden Sie unter Heuschnupfen, Asthma chronischer Bronchitis oder anderen Atemwegserkrankungen?

 Dann sprechen sie mich an, ob die Inhalation von Bienenstockluft für sie eine hilfreiche Behandlung sein könnte. 

Unsere Therapie-Bienenvölker werden nach den Richtlinien der EU-BIO-Verordnung geführt, wir führen einen eigenen Wachskreislauf für die Völker und haben das Wachs auch vom Länderinstitut für Bienenkunde überprüfen lassen. Außerdem behandeln wir die Völker nur thermisch, mittels VarroaController.

 

ES IST AUCH MÖGLICH UNSERE MOBILE BIENENSTOCKLUFT - THERAPIESTATION ZU MIETEN!

Wir stellen den Anhänger bei Ihnen zuhause auf, so können Sie zweimal täglich inhalieren, ohne erst den Fahrtweg zur Praxis antreten zu müssen.

 

 

Aktuelles

Unsere Propolis - Tinktur kommt ausschließlich aus eigener Herstellung, nur mit Rohpropolis aus unserer eigenen Imkerei. Es ist derzeit wieder erhältlich. 

 

Kosten

Ein unverbindliches Vorgespräch zum Kennenlernen ( Dauer 5-10 min.) ist für sie gratis. Dabei können wir feststellen, ob die berühmte Chemie zwischen uns stimmt und wir für ihre gesundheitlichen Probleme eine gemeinsame Lösung finden.

 

Für eine halbe Stunde meiner therapeutischen Arbeit berechne ich 30 Euro.

Eine Erstanamnese dauert bei Erwachsenen ca. 1 - 1,5 Stunden bei Kindern ca. 30 Minuten.

Für Serienbehandlungen wie z.B. Akupunktur oder Dorn - Therapie berechne ich günstigere Festpreise.

Bei einem Hausbesuch entstehen durch meine Anreise zusätzliche Kosten. 

 

Sie zahlen im Anschluss an jede Behandlung in bar und bekommen sofort eine Quittung oder eine Rechnung per Post oder e-mail.

 

Heilpraktiker sind nicht an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)  gebunden, da ihre Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstatttet werden.

Damit sie als privat zusatzversicherter Patient eine (Voll- oder Teil-Erstattung (die Höhe richtet sich nach den Vertragsklauseln ihrer Privaten Krankenversicherung) erhalten, rechne auch ich in diesen Fällen, das von ihnen an mich gezahlte Honorar nach der GebüH ab.