Bei der homöopathischen Eigenbluttherapie,
die uns Heilpraktikern nur noch erlaubt ist, wird dem Patienten
Blut aus der Vene, Ohrläppchen oder Fingerkuppe
entnommen.
Gemäß Heilmittelwerbegesetz weise ich Sie darauf hin,
dass die Wirksamkeit einiger von mir verwendeter
Heilmittel und Therapien
schulmedizinisch bzw. wissenschaftlich nicht erwiesen ist,
sondernauf naturheilkundlicher
Erfahrungsheilkunde beruhen.
Mitglied im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V.